Die Mediation (= professionelle Konfliktklärung) ist ein hervorragendes Instrument, um Konflikte im Jetzt für die Zukunft zu lösen. Sowohl der Zeit- als auch der Kostenfaktor sprechen klar für die Mediation und gegen Gerichtsverfahren. Bei Gerichtsverfahren kommt hinzu, dass diese in der Regel langwierig und vergangenheitsorientiert sind. Es geht mehr und die Schuld, als um die Lösung. Bei einem Mediationsverfahren klären die Mediand*innen mit einem fachlich ausgebildeten und qualifizierten Profi eigenverantwortlich ihre Konflikte. Das Ziel einer Mediation ist ein Konsens, sprich eine Win-Win-Lösung.
Als eingetragener Mediator und Konfliktmanager beim Bundesministerium für Justiz sowie im Expert*innenpool der WKO begleite ich Sie hochprofessionell auf Basis des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes bei Ihrer Konfliktklärung.
Ich habe aus meiner Erfahrung von mittlerweile eineinhalb Jahrzehnten psychosozialer Begleitung von Menschen ein eigenes Mediationsmodell entworfen, wodurch schon viele Menschen ihre Konflikte klären und nachhaltige Lösungen finden konnten.
Streitigkeiten und Konflikte im Unternehmen sind ein massiver wirtschaftlicher Schaden. Viele Studien zeigen den Zusammenhang von Konflikten am Arbeitsplatz, der Mitarbeiter*innen(UN)zufriedenheit und in weiterer Folge Ausfallszeiten durch Krankenstände etc. Führungskräfte oder Abteilungen arbeiten nicht mehr gemeinsam im Sinne der wirtschaftlichen Ausrichtung des Unternehmens, sondern gegeneinander.
Durch professionelle Unterstützung und meinem entwickelten Mediationsmodell werden mit vergleichsmäßig geringem Kostenaufwand Konflikte geklärt und somit die Mitarbeiter*innenzufriedenheit erhöht. Ihre Mitarbeiter*innen und nicht zuletzt Ihre Kund*innen werden es Ihnen danken.
Als eingetragener Mediator beim Bundesministerium für Justiz unterstütze ich Sie auf Basis des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes bei der Erstellung einer nachhaltigen Vereinbarung als Vorlage für das zuständige Bezirksgericht sowie beim Einbringen des "Antrag auf Scheidung der Ehe im Einvernehmen".
Erstellen sie durch den von mir angeleiteten allparteilichen Prozess mit Fokus auf Ihren jeweiligen Bedürfnissen eine Mediationsvereinbarung und ersparen Sie sich dadurch unnötige und oftmals teure Konflikte, denn die Scheidung allein ist schon ein enormer Lebenseinschnitt für alle Beteiligten - insbesondere, wenn Kinder im Spiel sind.
Ebenfalls können Sie bei mir die Elternberatung vor Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG machen. Diese benötigen Sie seit 2013 für eine Scheidung, wenn minderjährige Kinder im Spiel sind.
In sehr vielen Fällen kann man bei rechtzeitiger professioneller Beratung eine Scheidung verhindern und gemeinsam einen Lösungsweg finden.
Wenn sich die Wege dann doch trennen sollten und Kinder im Spiel sind, sieht der Gesetzgeber eine verpflichtende Beratung zum Wohle dieser vor. Denn auch wenn eine Ehe oder Partnerschaft geschieden wird, bleibt die Elternbeziehung für immer aufrecht und es gilt einige Dinge zu beachten, um den Kindern und Jugendlichen eine gute Entwicklung zu ermöglichen, denn sie sind es, die am meisten unter der Trennung leiden.
Die Elternberatung vor Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG darf nur vom Bundesministerium anerkannten Berater*innen durchgeführt werden, um den hohen Qualitätsstandards zu entsprechen.