In sehr vielen Fällen kann man bei rechtzeitiger professioneller Beratung eine Scheidung verhindern und gemeinsam einen Lösungsweg finden >mehr dazu. Wenn sich die Wege dann doch trennen sollten und Kinder im Spiel sind, sieht der Gesetzgeber eine verpflichtende Beratung zum Wohle dieser vor. Denn auch wenn eine Ehe oder Partnerschaft geschieden wird, bleibt die Elternbeziehung für immer aufrecht und es gilt einige Dinge zu beachten, um den Kindern und Jugendlichen eine gute Entwicklung zu ermöglichen, denn sie sind es, die am meisten unter der Trennung leiden.
Die Elternberatung vor Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG darf nur vom Bundesministerium anerkannten Berater/innen durchgeführt werden, um den hohen Qualitätsstandards zu entsprechen.
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